Glossar · Einkommensteuer
Kryptowährungen
Kryptowährungen wie Bitcoin sind steuerlich Wirtschaftsgüter; Gewinne aus ihrem Verkauf oder Tausch im Privatvermögen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt.
Als Veräußerung gelten der Verkauf gegen Euro, der Tausch in eine andere Kryptowährung und die Bezahlung mit Kryptowährung. Es gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte einschließlich Freigrenze und eingeschränkter Verlustverrechnung. Einkünfte etwa aus Staking oder Lending sind gesondert steuerpflichtig; nach Auffassung der Finanzverwaltung verlängert sich dadurch die Jahresfrist nicht. Umfangreicher Handel oder Mining können gewerblich sein.
Jede Transaktion muss mit Datum, Menge und Euro-Wert nachgewiesen werden können. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen melden Kundendaten an die Finanzverwaltung.