Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, übermitteln sie nach Ihrer Freigabe und prüfen den Bescheid. Was dabei wichtig ist, hängt von Ihrer Situation ab.

Ablauf

So läuft die Einkommensteuererklärung ab

1

Unterlagen

Wir fragen die Unterlagen ab, die wir für Ihre Erklärung brauchen. Sie stellen sie digital bereit.

2

Erstellung

Wir erstellen die Erklärung und klären offene Punkte mit Ihnen.

3

Durchsicht und Freigabe

Wir stellen Ihnen die Erklärung zur Durchsicht bereit. Sie geben sie digital frei, wir übermitteln sie an das Finanzamt.

4

Bescheidprüfung

Wir prüfen den Bescheid. Weicht etwas ab, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Ihre Situation

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Gesellschafter

Ihre Einkommensteuer im Zusammenhang mit Ihrer Gesellschaft: bei Ausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft oder Gewinnanteilen aus einer Personengesellschaft.

Ihre Mitwirkung

Für Ihre Erklärung brauchen wir Belege und Bescheinigungen, etwa Steuerbescheinigungen Ihrer Bank oder Unterlagen zu Ihren Immobilien. Wir fragen sie rechtzeitig bei Ihnen ab. Bitte geben Sie uns alle Unterlagen digital; Papier nehmen wir nicht an. Vermieten Sie Immobilien, empfehlen wir Ihnen ein eigenes Konto für alle Einnahmen und Ausgaben. Das erleichtert die steuerliche Erfassung.

Nach Vereinbarung

Beratung über die Erklärung hinaus, etwa vor dem Kauf einer Immobilie oder vor einer Schenkung, vereinbaren wir gesondert. Das gilt auch für einen Einspruch gegen einen Bescheid.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Ob für Sie eine Pflicht besteht, klären wir im Rahmen unseres Auftrags mit Ihnen.

Was in Ihrem Fall zu tun ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet waren. Sprechen Sie uns an: Wir prüfen Ihre Situation und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab und kann daher von Jahr zu Jahr abweichen. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.

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