Glossar · Umsatzsteuer

Gutscheine im Umsatzsteuerrecht

Umsatzsteuerlich wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden; davon hängt ab, wann die Umsatzsteuer entsteht.

Stehen beim Verkauf des Gutscheins schon der Ort der Leistung und die geschuldete Steuer fest, ist es ein Einzweckgutschein; die Steuer entsteht dann bereits mit dem Verkauf. Bei allen anderen Gutscheinen, den Mehrzweckgutscheinen, entsteht sie erst, wenn der Gutschein eingelöst wird. Reine Rabattgutscheine sind keine Gutscheine in diesem Sinn; sie mindern nur das Entgelt.

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