Glossar · Steuerstrafrecht

Geldwäsche

Geldwäsche ist das Einschleusen von Vermögenswerten aus rechtswidrigen Taten in den legalen Wirtschaftskreislauf, um ihre Herkunft zu verschleiern.

Strafbar ist der Umgang mit Gegenständen, die aus irgendeiner rechtswidrigen Tat stammen, also auch aus Steuerhinterziehung. Bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen, darunter Banken, Güterhändler und auch Steuerberater, haben nach dem Geldwäschegesetz Sorgfalts- und gegebenenfalls Meldepflichten, etwa zur Identifizierung ihrer Mandanten und wirtschaftlich Berechtigten.

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