Glossar · Handwerk

Freistellungsbescheinigung

Die Freistellungsbescheinigung bescheinigt einem Bauunternehmer, dass seine Auftraggeber keinen Bauabzug einbehalten müssen.

Das Finanzamt erteilt sie auf Antrag, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint, und befristet. Auftraggeber sollten sich die Bescheinigung vorlegen lassen und ihre Gültigkeit prüfen, sonst haften sie für den nicht einbehaltenen Betrag.

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