Glossar · Buchhaltung und Abschluss

E-Bilanz

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an das Finanzamt in einer amtlich vorgegebenen Gliederung.

Bilanzierende Unternehmen müssen ihren Abschluss für die Steuer grundsätzlich in diesem Format übermitteln. Die Gliederung (Taxonomie) ist feiner als die übliche Bilanz; die Konten der Buchhaltung werden deshalb den Positionen der Taxonomie zugeordnet. Auf die elektronische Übermittlung verzichtet das Finanzamt nur auf Antrag in Härtefällen. Wer seinen Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, übermittelt stattdessen die Anlage EÜR.

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