Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Bewirtungskosten

Bewirtungskosten sind Ausgaben für Speisen und Getränke, mit denen Geschäftspartner aus geschäftlichem Anlass bewirtet werden.

Sie sind als Betriebsausgaben nur zum Teil abziehbar. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung und Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern, Anlass und Höhe, die zeitnah festgehalten werden; ein Eigenbeleg ersetzt die Rechnung nicht. Die Vorsteuer ist bei ordnungsgemäßer Rechnung grundsätzlich voll abziehbar. Die Bewirtung eigener Arbeitnehmer folgt anderen Regeln.

Verwandte Begriffe

Passende Leistung

Termin