Glossar · Handwerk

Bauabzugsteuer

Bei der Bauabzugsteuer muss ein unternehmerischer Auftraggeber von Bauleistungen einen Teil der Rechnung einbehalten und für den Bauunternehmer an das Finanzamt abführen.

Die Regel soll Schwarzarbeit im Baugewerbe eindämmen. Der Einbehalt entfällt, wenn der Bauunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, und bei kleineren Beträgen. Der abgeführte Betrag wird beim Bauunternehmer auf seine Steuern angerechnet. Versäumt der Auftraggeber den Einbehalt, haftet er.

Termin