Honorare
Honorarrechner
Wählen Sie Ihre Situation und geben Sie einige Kennzahlen ein. Der Rechner zeigt Ihnen eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.
Arbeitsstand Honorarwerte, Faktoren und Leistungsumfang dieses Rechners sind ein Entwurf und noch nicht freigegeben.
Hinweis zur Berechnung: Grundlage ist unsere Vergütungsvereinbarung. Sie beruht auf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), angepasst an unsere kanzleispezifischen Vergütungsmaßstäbe. Der Rechner bildet das durchschnittliche Honorar ab, also die Mittelgebühr. Damit Sie leicht erkennen, welche Werte Sie eintragen müssen, ist der Rechner bewusst einfach gehalten und kann nicht in jedem Fall ganz genau sein.
Gewinnermittlungsart:
Anlass:
Kennzahlen eingeben
Für die Umsatzsteuerjahreserklärung rechnen wir mit 10 % des Jahresumsatzes, mindestens aber mit EUR 25.000,00.
Mindestgegenstandswert für die Steuererklärungen: EUR 25.000,00.
Mindestgegenstandswert: EUR 250.000,00.
Automatisch die Summe der Anlagen unten (ohne Anlage KAP)
Was gehört zum Nachlass?
Sie können mehrere Arten ankreuzen. Zu jeder Art fragen wir die passenden Werte ab.
Gemeint ist der Wert, der auf die erwerbende Person entfällt, vor Abzug von Schulden, Lasten und Freibeträgen.
Gemeint ist nur der Teil der Immobilien, der auf die erwerbende Person entfällt, vor Abzug von Schulden, Lasten und Freibeträgen. Bei mehreren Immobilien bitte die Summe angeben.
Für die steuerliche Bewertung (Feststellung nach dem Bewertungsgesetz) zählt der volle Wert der Immobilien, nicht nur der Anteil. Bitte schätzen Sie den Wert. Mindestgegenstandswert: EUR 25.000,00.
Gemeint ist nur der Teil, der auf die erwerbende Person entfällt, bei einem Anteil also der Wert des Anteils, vor Abzug von Schulden, Lasten und Freibeträgen.
Für die steuerliche Bewertung (Feststellung nach dem Bewertungsgesetz) zählt das gesamte Unternehmen, nicht nur der Anteil. Bitte schätzen Sie den Wert. Mindestgegenstandswert: EUR 25.000,00.
Bitte kreuzen Sie mindestens eine Art an. Bis dahin rechnen wir mit dem Mindestgegenstandswert.
Automatisch die Summe der angegebenen Werte. Sie ist die Grundlage für die Erbschaftsteuererklärung, vor Abzug von Schulden, Lasten und Freibeträgen, für eine erwerbende Person. Mindestgegenstandswert: EUR 16.000,00. Erwerben mehrere Personen, sprechen Sie uns bitte an.
Gemeint ist der Betrag des Zugewinnausgleichs zwischen Ehegatten, den wir ermitteln sollen. Bitte schätzen Sie ihn. Mindestgegenstandswert: EUR 12.500,00.
FiBu-Gegenstandswert
Der Gegenstandswert für die Finanzbuchhaltung entspricht in der Regel dem Jahresumsatz. Sie können diesen Wert bei Bedarf manuell anpassen. Mindestgegenstandswert: EUR 400.000,00. Für die Erstellung der Buchhaltung gilt außerdem eine Mindestgebühr von EUR 1,00 je Buchungssatz; sie ist in der Berechnung nicht berücksichtigt und kann bei sehr vielen Buchungssätzen zu einem höheren Honorar führen.
Ihre Honorarkalkulation
Detailaufschlüsselung
Alle Beträge verstehen sich zzgl. USt. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen. Diese Kalkulation ist unverbindlich.
Wählen Sie eine Rechtsform oder einen Anlass, um die Berechnung zu starten.
Die Schätzung ist unverbindlich. Der Honorarrechner zeigt das durchschnittliche Honorar, das wir für Ihre Angaben grundsätzlich abrechnen. Ist Ihr Mandat aufwendiger, etwa bei vielen Buchungen oder komplexen Sachverhalten, kann das Honorar höher ausfallen. Bei besonders einfachen Mandaten liegt es in unserem Ermessen, im Einzelfall weniger zu berechnen.