Glossar · Einkommensteuer

Aktienleihgeschäft

Bei einem Aktienleihgeschäft überlässt ein Verleiher Aktien gegen Gebühr auf Zeit; der Entleiher wird Eigentümer und muss Aktien gleicher Art und Menge zurückgeben.

Rechtlich ist das ein Sachdarlehen. Erhält der Entleiher während der Leihe eine Dividende, leitet er in der Regel eine Kompensationszahlung an den Verleiher weiter. Steuerlich kommt es darauf an, wem die Aktien wirtschaftlich zuzurechnen sind; Leihgeschäfte rund um den Dividendenstichtag stehen deshalb unter besonderer Beobachtung.

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