Steuerliche Beratung und Verfahren

Steuerliche Beratung und Verfahren

Ein Bescheid ist fehlerhaft, eine Betriebsprüfung steht an oder in einer früheren Erklärung ist ein Fehler aufgefallen. Wir ordnen den Sachverhalt ein und begleiten Sie durch das Verfahren mit dem Finanzamt.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Anlass

Sie erhalten einen Bescheid oder eine Prüfungsanordnung oder stellen einen Fehler fest. Leiten Sie uns das Schreiben sofort weiter, denn oft laufen Fristen.

2

Einordnung und Auftrag

Wir ordnen den Sachverhalt ein, stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab und vereinbaren den Auftrag gesondert.

3

Verfahren

Wir begründen den Einspruch, begleiten die Prüfung oder erstellen die Berichtigung und vertreten Ihre Position gegenüber dem Finanzamt.

4

Abschluss

Wir prüfen den geänderten Bescheid oder das Ergebnis der Prüfung und informieren Sie darüber.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Einspruch gegen Bescheide

Die Prüfung Ihrer Bescheide gehört zum laufenden Auftrag. Ist ein Bescheid aus unserer Sicht fehlerhaft, legen wir nach Abstimmung mit Ihnen Einspruch ein und begründen ihn. Für den Einspruch gilt eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Begleitung der Betriebsprüfung

Kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an, bereiten wir sie mit Ihnen vor: Wir sichten die angeforderten Unterlagen, klären offene Punkte vorab und sind während der Prüfung Ansprechpartner für das Finanzamt. In der Schlussbesprechung vertreten wir Ihre Position.

Berichtigung früherer Erklärungen

Stellt sich nachträglich heraus, dass eine abgegebene Steuererklärung unrichtig oder unvollständig war und dadurch zu wenig Steuer festgesetzt wurde, ist das dem Finanzamt anzuzeigen und die Erklärung zu berichtigen. Wir prüfen den Sachverhalt und erstellen die Berichtigung.

Gesonderter Auftrag

Einspruch und Begleitung einer Betriebsprüfung bieten wir nur Mandanten an, die wir laufend betreuen. Die Berichtigung früherer Erklärungen übernehmen wir in überschaubaren Fällen auch ohne laufendes Mandat. Keine dieser Leistungen ist Teil der laufenden Erklärungen; wir vereinbaren sie gesondert mit Ihnen. Bitte leiten Sie uns Schreiben des Finanzamts sofort und digital weiter; Papier nehmen wir nicht an.

Was danach kommt

Ergebnisse aus Einspruch, Prüfung oder Berichtigung berücksichtigen wir in den folgenden Erklärungen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

So schnell wie möglich. Einspruch können Sie nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids einlegen. Bei einer Betriebsprüfung brauchen wir Zeit, um die angeforderten Unterlagen zu sichten und offene Punkte vorab zu klären. Leiten Sie uns Schreiben des Finanzamts deshalb sofort weiter.

Die Prüfung Ihrer Bescheide ja. Einspruch, Begleitung einer Betriebsprüfung und Berichtigung vereinbaren wir gesondert mit Ihnen, nachdem wir das Vorgehen abgestimmt haben.

Nein. Beides übernehmen wir nur für Mandanten, die wir laufend betreuen. Kommen Sie deswegen neu zu uns, schließen wir den Steuerberatungsvertrag auch für die laufende Betreuung.

Ja. Ist eine frühere Erklärung unrichtig oder unvollständig, prüfen wir mit Ihnen, ob eine Berichtigung (Nacherklärung) genügt oder eine Selbstanzeige in Betracht kommt, und erstellen sie. In überschaubaren Fällen übernehmen wir das auch ohne laufendes Mandat.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Vergütung vereinbaren wir vorab mit Ihnen.

Termin