Einzelunternehmen und Freiberufler

Steuerberatung für Einzelunternehmen und Freiberufler

Wir betreuen Gewerbetreibende und freie Berufe, ob Sie gerade starten oder seit Jahren selbstständig sind. Wir übernehmen Buchhaltung, Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Weil Ihr Betrieb und Ihre Einkommensteuer eng zusammenhängen, betrachten wir beides gemeinsam.

Laufende Betreuung

Was wir übernehmen

Laufende Buchhaltung über unser Mandantenportal, mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen, soweit sie anfallen.

Zur Finanzbuchhaltung

Je nach Betrieb Einnahmenüberschussrechnung oder Jahresabschluss mit Erläuterungsbericht.

Zu Jahresabschluss und EÜR

Umsatzsteuererklärung und, wenn Sie gewerblich tätig sind, Gewerbesteuererklärung, mit anschließender Bescheidprüfung.

Zu den betrieblichen Steuererklärungen

Ihr Gewinn wird in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert. Deshalb gehört sie bei uns immer zum Auftrag; wir erstellen sie zusammen mit Ihren übrigen Einkünften.

Zur Einkommensteuererklärung

Führen Sie eine Praxis oder einen Handwerksbetrieb, oder besitzen Sie Immobilien? Dafür haben wir eigene Spezialisierungen.

Worauf es ankommt

Was bei Einzelunternehmen und Freiberuflern steuerlich wichtig ist

Gewerbe oder freier Beruf

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende schon. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig und hängt im Einzelfall von der Tätigkeit ab.

EÜR oder Bilanz

Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung. Ab einer bestimmten Größe kann ein Gewerbebetrieb verpflichtet sein, Bücher zu führen und zu bilanzieren.

Umsatzsteuer

Bei geringen Umsätzen kommt unter Umständen die Kleinunternehmerregelung in Betracht. Ob sie sinnvoll ist, hängt im Einzelfall unter anderem davon ab, ob Ihre Kunden Unternehmen oder Privatpersonen sind.

Privat und betrieblich trennen

Für Ihre betrieblichen Zahlungen brauchen Sie ein eigenes Geschäftskonto. Bei gemischt genutzten Dingen wie dem Auto oder dem Telefon kommt es darauf an, welcher Anteil betrieblich ist.

Nach Vereinbarung

Beratung über die laufenden Arbeiten hinaus vereinbaren wir gesondert. Starten Sie gerade, richten wir im Rahmen der Existenzgründung Ihre steuerliche Erfassung beim Finanzamt ein. Wächst Ihr Unternehmen, begleiten wir im Rahmen unserer Steuergestaltung etwa die Einbringung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

In der Regel nicht. Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln ihren Gewinn meist mit der Einnahmenüberschussrechnung. Eine Bilanz ist freiwillig möglich.

Ja. Den Wechsel stimmen wir mit Ihnen ab, möglichst zu einem Stichtag. Mit Ihrer Vollmacht fordern wir die Daten beim bisherigen Berater an und übernehmen sie, soweit sie übertragbar sind. Mehr dazu unter Zusammenarbeit.

Sie stellen uns Ihre Belege laufend digital über das Mandantenportal bereit und beantworten unsere Rückfragen. Buchhaltung, Voranmeldungen und Erklärungen übernehmen wir. Papier nehmen wir nicht an.

Ja. Ein eigenes Geschäftskonto, getrennt von Ihren privaten Konten, ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Buchhaltung übernehmen. So lässt sich die Buchhaltung ohne den zusätzlichen Aufwand vieler privater Buchungen führen.

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