Erbschaft und Schenkung

Vermögen in der Familie übertragen

Wer Vermögen an Kinder, Enkel oder den Ehepartner weitergibt, sollte die steuerlichen Folgen vorher kennen. Auf Wunsch beraten wir Sie vor der Übertragung, ob und wie sich Ihre Steuerlast mit einer wirtschaftlich sinnvollen Gestaltung senken lässt. Nach einem Erbfall oder einer Schenkung übernehmen wir Anzeige und Erklärung.

Leistungsumfang

Wobei wir Sie begleiten

Beratung vor der Schenkung

Bevor Sie Vermögen übertragen, zeigen wir Ihnen die steuerlichen Folgen und mögliche Wege, etwa eine Übertragung in Schritten oder unter Vorbehalt eines Nießbrauchs.

Immobilien und Unternehmensanteile bewerten wir nach dem Bewertungsgesetz. Aus dem Wert ergibt sich, welcher Anteil sinnvoll übertragen werden kann.

Zur steuerlichen Bewertung

Nach einem Erbfall oder einer Schenkung übernehmen wir Anzeige und Erklärung gegenüber dem Finanzamt und prüfen den Bescheid.

Zur Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Worauf es ankommt

Was bei Erbschaft und Schenkung steuerlich wichtig ist

Freibeträge

Wie hoch die Freibeträge sind, hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; danach steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.

Schaubild.

Eltern übertragen an Kind: drei Schenkungen im Abstand von jeweils 10 Jahre. Nach der zweiten und nach der dritten Schenkung gilt: Freibetrag erneut verfügbar.

Aussage: Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Schenkung unter Nießbrauch

Sie können eine Immobilie übertragen und sich vorbehalten, sie weiter zu bewohnen oder die Mieten zu beziehen. Ein solcher Nießbrauch wirkt sich unter Umständen auch auf den steuerlichen Wert der Schenkung aus.

Glossar: Nießbrauch

Das Familienheim

Für die selbst bewohnte Immobilie gibt es unter bestimmten Voraussetzungen besondere Befreiungen, bei einer Übertragung unter Ehepartnern ebenso wie im Erbfall.

Unternehmen und Beteiligungen

Für Betriebsvermögen und bestimmte Unternehmensanteile gelten besondere Regeln. Diese Fälle prüfen wir im Einzelfall.

Beratung und Abstimmung mit dem Notar

Die Beratung vor einer Schenkung vereinbaren wir gesondert mit Ihnen. Übertragungen von Immobilien werden notariell beurkundet; wir stimmen die steuerlichen Punkte bei Bedarf mit Ihrem Notar ab. Alle Unterlagen geben Sie uns digital; Papier nehmen wir nicht an.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Möglichst früh und in jedem Fall vor dem Notartermin. Dann lassen sich die steuerlichen Punkte noch berücksichtigen.

Ja, zum Beispiel mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht. Wie sich das steuerlich auswirkt, hängt vom Einzelfall ab; auf Wunsch prüfen wir es vorab.

Die Beratung vor einer Schenkung rechnen wir in der Regel nach Stundensätzen oder individuellen Pauschalen ab, abhängig vom Aufwand. Die Vergütung vereinbaren wir vorab mit Ihnen. Bleibt es vor einer Schenkung bei Bewertung und Beratung, rechnen wir nur diese ab. Für Anzeige und Erklärung richtet sich unsere Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen.

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