Arbeitnehmer
Steuerberatung für Arbeitnehmer mit höheren Einkünften
Wir übernehmen die Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern, die Gesellschafter eines von uns betreuten Unternehmens sind, sowie bei höheren Einkünften und besonderen Anlässen wie einer Abfindung. Eine einfache Arbeitnehmer-Erklärung übernehmen wir nur in Ausnahmefällen.
Ihre Situation
Wann wir Sie betreuen
Gesellschafter
Sind Sie zugleich Gesellschafter eines Unternehmens, das wir betreuen, übernehmen wir auch Ihre Einkommensteuererklärung. Das ermöglicht uns eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer steuerlichen Situation.
Wir erstellen Ihre Erklärung mit allen Einkünften und Abzügen und prüfen anschließend den Bescheid.
Zur Einkommensteuererklärung
Abfindung
Eine Abfindung kann unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden. Ob sie vorliegen, prüfen wir im Rahmen Ihrer Erklärung. Steht die Abfindung noch bevor, beraten wir Sie auf Wunsch auch dazu, wann und wie sie ausgezahlt wird.
Weitere Einkünfte
Kommen Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hinzu, übernehmen wir die Erklärung mit allen Einkünften.
Ihre Mitwirkung
Sie stellen uns die Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers und Ihre übrigen Unterlagen digital über unser Mandantenportal bereit. Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor; wir gleichen sie ab. Papier nehmen wir nicht an.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Nur in Ausnahmefällen. Unser Schwerpunkt ist das Unternehmenssteuerrecht. Arbeitnehmer betreuen wir vor allem, wenn sie Gesellschafter eines Unternehmens sind, das wir betreuen, sowie bei höheren Einkünften, bei besonderen Anlässen wie einer Abfindung oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen.
Sie ist steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden. Die Ermäßigung wird in der Regel erst über die Steuererklärung berücksichtigt. Steht die Abfindung noch bevor, kann es außerdem darauf ankommen, wann und wie sie ausgezahlt wird. Auf Wunsch beraten wir Sie vorab, ob und wie sich Ihre Steuerlast mit einer wirtschaftlich sinnvollen Gestaltung senken lässt. Diese Beratung vereinbaren wir gesondert.
Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab und kann daher von Jahr zu Jahr abweichen. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.