Spezialisierung

Steuerberatung für Ärzte und Zahnärzte

Für selbstständige Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Wir übernehmen die laufenden steuerlichen Pflichten Ihrer Praxis und beraten Sie auf Wunsch bei Gründung, Übernahme, Partnerwechsel und Abgabe. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital.

Laufende Betreuung

Was wir für Ihre Praxis übernehmen

Wir buchen Ihre Belege und Bankumsätze und behalten die umsatzsteuerlichen Pflichten der Praxis im Blick. Auf Wunsch erhalten Sie vereinbarte Auswertungen.

Zur Finanzbuchhaltung

Ärzte und Zahnärzte ermitteln ihren Gewinn in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung. Wir erstellen sie jährlich aus Ihrer Buchhaltung.

Zu Jahresabschluss und EÜR

Ihre Einkommensteuererklärung und bei einer Gemeinschaftspraxis die gesonderte und einheitliche Feststellung, dazu Umsatzsteuererklärungen, soweit erforderlich. Anschließend prüfen wir die Bescheide.

Zur Einkommensteuererklärung

Typisch in der Praxis

Steuerliche Fragen in der Arzt- und Zahnarztpraxis

Umsatzsteuer: nicht jede Leistung ist steuerfrei

Heilbehandlungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Andere Leistungen können steuerpflichtig sein, etwa bestimmte Gutachten, Behandlungen ohne medizinische Indikation oder der Verkauf von Produkten in der Praxis. Wir prüfen mit Ihnen, welche Ihrer Leistungen betroffen sind.

Zahnarztpraxis mit eigenem Labor

Fertigen oder reparieren Sie Zahnersatz im eigenen Praxislabor, kann diese Leistung umsatzsteuerpflichtig sein, auch wenn die Behandlung selbst befreit ist. Damit entstehen unter Umständen eigene umsatzsteuerliche Pflichten für das Labor.

Gewerbliche Tätigkeiten in der Praxis

Ärztliche Tätigkeit ist freiberuflich und unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Verkaufen Sie jedoch Produkte oder bieten Leistungen an, die nicht zur Heilkunde gehören, kann das gewerblich sein. In einer Gemeinschaftspraxis kann das unter Umständen auch die übrigen Einkünfte der Gesellschaft betreffen. Solche Tätigkeiten sollten deshalb früh geprüft werden.

Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft

In einer Gemeinschaftspraxis üben Sie den Beruf gemeinsam aus und teilen den Gewinn. Das erfordert eine eigene Feststellungserklärung und eine klare Gewinnverteilung. In einer Praxisgemeinschaft teilen Sie dagegen nur Räume, Personal oder Geräte und rechnen mit Ihren Patientinnen und Patienten weiter selbst ab.

Ausgaben, die nur einen Partner betreffen

Trägt eine Partnerin oder ein Partner einer Gemeinschaftspraxis Kosten selbst, etwa für die Finanzierung des Praxisanteils, müssen diese in der Feststellungserklärung der Praxis erfasst werden.

Ihre Mitwirkung

Sie stellen uns Belege und Kontoauszüge Ihrer Praxis rechtzeitig digital über unser Mandantenportal bereit. In einer Gemeinschaftspraxis brauchen wir zusätzlich von jedem Partner die Angaben zu eigenen Ausgaben. Papier nehmen wir nicht an.

Nach Vereinbarung

Beratung über die laufenden Arbeiten hinaus vereinbaren wir gesondert. Bei Gründung, Übernahme, Partnerwechsel oder Abgabe einer Praxis werden die steuerlichen Weichen oft im Vertrag gestellt. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie unterschreiben. Die Verträge erstellen Rechtsanwälte oder Notare; wir stimmen die steuerlichen Punkte mit ihnen ab.

Angestellt tätig?

Sind Sie angestellt tätig, etwa in einer Klinik, betreuen wir Ihre Einkommensteuererklärung vor allem bei höheren Einkünften oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Für die ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit in der Regel nicht, sie ist freiberuflich. Gewerbesteuer kann aber anfallen, wenn Sie daneben gewerbliche Leistungen anbieten, zum Beispiel Produkte verkaufen.

Am besten, bevor der Kaufvertrag steht. Dann lassen sich die steuerlichen Punkte, etwa die Aufteilung des Kaufpreises, noch berücksichtigen.

Ja. Ein eigenes Geschäftskonto, getrennt von Ihren privaten Konten, ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Buchhaltung übernehmen. So lässt sich die Buchhaltung ohne den zusätzlichen Aufwand vieler privater Buchungen führen.

Ja. Wir sind eine Online-Kanzlei und betreuen Praxen bundesweit. Gespräche führen wir per Videocall.

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